Die Zuständigkeit für Hilfsmittel

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Wie kämp­fe ich um ein Hilfs­mit­tel heißt ein Bei­trag bei REHA­kids. Eine hef­ti­ge Aus­sa­ge, denn es ist trau­rig, dass man als Eltern für sein behin­der­tes Kind um ein Hilfs­mit­tel kämp­fen muss. Es ist trau­rig, denn die Eltern wer­den gefor­dert das Best­mög­li­che für ihr Kind zu tun. Sie sol­len die­se The­ra­pie durch­zie­hen oder jene und dann stel­len die The­ra­peu­ten, die Heil­päd­ago­gen fest: Das Kind braucht wegen der Behin­de­rung Hilfsmittel.

Da reicht es nicht aus, wenn dies ein The­ra­peut oder eine Pfle­ge­kraft erkennt. Es reicht dann auch nicht aus, wenn ein Arzt die­ses ange­streb­te Hilfs­mit­tel ver­ord­net, sogar nicht mal, wenn es ein Fach­arzt ist wie ein Ortho­pä­de. Nein, die Eltern bekom­men dann von der Kran­ken­kas­se eine Ableh­nung zuge­sen­det. Sie müs­sen dar­um kämp­fen, und kom­pli­zier­ter wird dann der Fall, wenn das Kind in die Ein­rich­tung, den Kin­der­gar­ten, kommt. Denn dort braucht es wie­der­um auch bestimm­te Hilfs­mit­tel wie zuhau­se, doch für den Kin­der­gar­ten sieht sich die Kran­ken­kas­se nicht zustän­dig und lehnt die ärzt­li­che Ver­ord­nung ab. Am Ende stellt sich her­aus, das Sozi­al­amt sei zustän­dig für die Ein­rich­tung. Dies, zumin­dest bei uns, nach 3 Mona­ten! Bit­te woher soll der Pati­ent oder die Ange­hö­ri­gen wis­sen, wer wofür zustän­dig ist? Oder muss man, wenn man behin­dert ist, dann gleich noch Behin­der­ten­hil­fe stu­die­ren? Ich den­ke nicht, denn eigent­lich soll­te der Pati­ent das ange­streb­te Hilfs­mit­tel erhal­ten, zumin­dest muss ein Gut­ach­ten ein­ge­lei­tet wer­den um die Not­wen­dig­keit. Wer was dann zahlt und ob er ein Rezept dort oder dort ein­rei­chen muss, das soll­te nicht sei­ne Auf­ga­be sein. Man kann ihn infor­mie­ren, wo er es beim nächs­ten mal ein­zu­rei­chen hat, doch die Ver­sor­gung soll­te über­nom­men wer­den, wenn auch in Vor­leis­tung von einem Amt, was sich dann vom ande­ren Amt das Geld holt.

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by dirkstr

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