Integration von behinderten Kindern in Thüringen unerwünscht?

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Die Teil­ha­be am öffent­li­chen Leben von behin­der­ten Kin­dern scheint dem Land Thü­rin­gen nicht von Inter­es­se zu sein oder wie hat man dies zu ver­ste­hen: Eltern eines behin­der­ten Kin­des müs­sen jetzt für die inte­gra­ti­ve Kin­der­ta­ges­stät­te in Thü­rin­gen die Kita-Gebüh­ren zah­len. Damit ist die Teil­ha­be am öffent­li­chen Leben sowie die Ein­glie­de­rung in die Gemein­schaft jetzt abhän­gig vom Geld­beu­tel der Eltern des behin­der­ten Kin­des und dies seit dem 1. Juli 2006. 

Dabei ist die Betreu­ung des behin­der­ten Kin­des in einer Kin­der­ta­ges­stät­te auch wich­tig um eine opti­ma­le Früh­för­de­rung zu erhal­ten, zumin­dest bis­her, denn wie soll­te es anders sein, eines kommt nie allein, so wird die Ein­glie­de­rungs­hil­fe um 19 Euro pro Tag und Platz vom Land gekürzt, womit wie­der­um am Per­so­nal gespart wer­den muss.

Die Wich­tig­keit der Über­nah­me der Kita-Gebühr war ein wich­ti­ger Nach­teils­aus­gleich für die Mehr­be­las­tun­gen der Fami­lie eines behin­der­ten Kin­des. Nach­teils­aus­gleich? Das Pro­blem der Teil­ha­be am öffent­li­chen Leben besteht bei behin­der­ten Kin­der genau­so wie bei erwach­se­nen Behin­der­ten, oder täu­sche ich mich da? Es bedeu­tet zumeist Mehr­kos­ten durch die Behin­de­rung um Bar­rie­ren zu über­win­den. Aber auch sind die Fami­li­en an sich mit einen behin­der­ten Kind finan­zi­ell stär­ker belas­tet als ande­re Fami­li­en, da sie allein schon durch die Hilfs­mit­tel, der Art der Behin­de­rung oder auch durch den Pfle­ge­auf­wand wegen eine bedarfs­ge­rech­te, meist grö­ße­re, Woh­nung brauchen.

Ein ande­re Punkt sind die Mehr­kos­ten durch die anfal­len­den The­ra­pien wie auch Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te. Neben­bei kann meist nur ein Eltern­teil arbei­ten gehen, da durch die häu­fig län­ge­ren Krank­heits­pha­sen des behin­der­ten Kin­des ein Eltern­teil zu Hau­se blei­ben muss oder häu­fig im Kran­ken­haus mit auf­ge­nom­men wird. Spa­ren auf Kos­ten der Kin­der, der behin­der­ten Kin­der und deren Eltern ist wohl das Mot­to der Fami­li­en­of­fen­si­ve in Thü­rin­gen und da vie­le Fami­li­en nicht mehr spa­ren kön­nen, so muss das Kind zu Hau­se blei­ben, ohne För­de­rung und Chan­cen auf ein Leben in der Gemein­schaft Sie­he auch: Thür. Fami­li­en­of­fen­si­ve: I‑Kinder müs­sen nun voll zah­len u.a

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by dirkstr

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