Tracheostoma und Intensivkind: Wer darf absaugen

Es wür­de vie­les ver­ein­fa­chen, wenn ein­fach ein „jeder“ beim Inten­siv­kind absau­gen könn­te oder dürf­te. Doch es ist nicht. Absau­gen darf

  • die Ärz­tin /​der Arzt
  • die Gesund­heits- und Kin­der-/Kran­ken­pfle­ge­rin (nach Dele­ga­ti­on vom Arzt)
  • wir selbst als Sorgeberechtigte
  • Alten­pfle­ge­kräf­te, wenn sie über eine Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on ver­fü­gen (mit Dele­ga­ti­on vom Arzt)
  • die /​der Tra­cheo­sto­ma­trä­ge­rIn selbst, wenn sie /​er dazu in der Lage ist
  • geschul­te Logo­pä­din­nen /​Ergo- und Phy­sio­the­ra­peu­tIn­nen (nach Dele­ga­ti­on vom Arzt?) -> sie­he bei L.O.G.O.P.A.E.D.I.S.C.H

Eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung beim Inten­siv­kind ist noch, dass sie ein­wil­ligt, wer sie absaugt. Da die Lady es nicht äußern kann, über­neh­men wir die­se Zustim­mung. In der Zeit­schrift „beatmet leben“ 5 /​2014 habe ich letz­tens den Arti­kel „Fach­pfle­ge ohne Aus­bil­dung“ gele­sen über medi­zi­nisch unge­lern­te Kräf­te in der Betreu­ung von beatme­ten Pati­en­ten. Eine Lösungs­su­che für das Dilem­ma „Pfle­ge­not­stand“. Denn der Fach­kräf­te­man­gel in der Pfle­ge macht es schwer geeig­ne­tes Pfle­ge­per­so­nal zu fin­den für die Ver­sor­gung von tra­cheo­to­mier­ten und /​oder beatme­ten Menschen.

Der Vor­schlag: Das medi­zi­nisch unge­lern­te /​gering qua­li­fi­zier­te Per­so­nal, zum Bei­spiel Erzie­her, wird in qua­li­fi­zie­ren­den hoch inten­si­ven Kur­sen mit Theo­rie und Pra­xis in dem Bereich Beatmung geschult. Die­se Schu­lun­gen müs­sen dann regel­mä­ßig wie­der­holt wer­den. Ich fin­de es einen guten Lösungs­an­satz, ins­be­son­de­re wenn die­se Kur­se eine Aner­ken­nung haben.

Die Kur­se soll­ten beinhalten

„ein soli­des, auf Erken­nung und Behand­lung von Kom­pli­ka­tio­nen aus­ge­rich­te­tes prak­tisch ori­en­tier­tes Trai­ning“ (aus: Aring, Dr. Chris­toph. Fach­pfle­ge ohne Aus­bil­dung in beatmet leben 5/​2014 S. 23)

und dar­auf abzielen

„neben den tech­ni­schen Fer­tig­kei­ten in simu­lier­ten Sze­na­ri­en die wich­tigs­ten Situa­tio­nen zu trai­nie­ren, und zwar in regel­mä­ßi­gen zeit­li­chen Abstän­den“ (aus. ebd.).

Vor­aus­set­zung sei für den Ein­satz geschul­ter nicht-medi­zi­ni­scher Fach­kräf­te, dass der (klei­ne) Pati­ent schon lang­jäh­rig beatmet und somit in der Beatmung sta­bil ist. Die sich wie­der­ho­len­den indi­vi­du­el­len Pro­ble­me in der Beatmung, beim Tra­cheo­sto­ma und dem endo­tra­chea­len Absau­gen sind bekannt.

Für mich stellt sich dann noch die Fra­ge, in wie weit bei Behand­lungs­feh­lern die jewei­li­ge Berufs­haft­pflicht der nied­rig qua­li­fi­zier­ten Kräf­te greift oder müs­sen die sor­ge­be­rech­tig­ten Ange­hö­ri­gen oder der Pati­ent selbst die geschul­ten Kräf­te von der Haf­tung frei stel­len? Schwierig.

Bei stei­gen­den Fach­kräf­te­man­gel in der Kin­der-/Kran­ken­pfle­ge wäre dies ein Weg, um die ambu­lan­ten Ver­sor­gun­gen der Betrof­fe­nen abzu­si­chern. Zu beden­ken wäre, ob von Sei­ten der Kos­ten­trä­ger dann nicht die Idee ent­steht, die Beatmungs- und Tra­cheo­sto­ma­pfle­ge sei Lai­en­pfle­ge und könn­te pro­blem­los von den Ange­hö­ri­gen über­nom­men wer­den. Die Not­wen­dig­keit eines Inten­siv­kran­ken­pfle­ge­dienst besteht nicht.

Ande­rer­seits wür­de ich mir eine inten­si­ve Schu­lung in die­ser Form für die Ange­hö­ri­gen wün­schen. Die Kos­ten soll­ten dafür die Kran­ken- und Pfle­ge­kas­sen übernehmen.