Mein Herz raste. 150 Schläge pro Minute, mindestens. Die Krankenkasse hat die Kostenübernahme für die Wartung von Linns Pflegebett abgelehnt.
Nach über 20 Jahren häuslicher Intensivpflege ist es passiert: Ich habe den Überblick verloren. Wir wussten nicht einmal, dass eine Wartung durchgeführt wurde – und auch nicht, dass sie nötig oder geplant war.
Ich spule gedanklich zurück:
Die Wartung wurde nicht von uns beauftragt. Niemand hat uns gefragt oder informiert. Offenbar hatte ein Mitarbeiter des Sanitätshauses – das übrigens nicht unser Vertragspartner für die zwei Pflegebetten ist – das Bett im Förderbereich entdeckt und eigenständig entschieden: „Das muss gewartet werden.“ Und hat es einfach gemacht.
Dieses Sanitätshaus ist aktuell für keine Versorgungsbereiche bei Linn zuständig, die über die Krankenkasse laufen. Es ist kein Partner für die Pflegehilfsmittel bei uns zu Hause. Dieses Bett steht im Förderbereich (früher: Schule) und wurde über die Krankenkasse damals angeschafft. Aufgrund dieser Tatsache muss eine Kostenübernahme jedesmal im Vorfeld angefragt und geklärt werden, wenn das Hilfsmittel der Krankenkasse gehört. Denn im Förderbereich gibt es weitere Kostenträger, die auch dafür zuständig sein können.
Stellt euch vor: Ich parke mein Auto vor einer Werkstatt auf einem öffentlichen Parkplatz, weil ich schnell einkaufen gehe. Ein Mechatroniker sieht mein Kennzeichen mit HU-Plakete, denkt sich: „Da ist bald TÜV fällig“ – und führt ohne Rücksprache die Hauptuntersuchung durch. Als ich wiederkomme, klemmt eine Rechnung an der Windschutzscheibe.
Muss ich die bezahlen?
Rein rechtlich: Nein.
Und genau das habe ich, sinngemäß, auch dem Sanitätshaus gesagt, als sie sich telefonisch meldeten und fragten, warum die Krankenkasse die Kostenübernahme abgelehnt habe.
Wir erklärten ihnen, dass sie keinen Auftrag hatten – und dachten, damit sei die Sache erledigt. Doch heute der nächste Anruf: Man habe mit der Krankenkasse telefoniert und den Fall „besprochen“. Ohne unser Wissen, ohne unser Einverständnis.
Ich war fassungslos.
Ein Sanitätshaus, das nicht von uns beauftragt wurde, führt eine Leistung durch, erhält eine Ablehnung – und verhandelt dann auf eigene Faust mit der Krankenkasse? Das ist nicht nur rechtlich bedenklich, sondern auch übergriffig. Es gefährdet die Versorgung von Linn.
Denn was, wenn durch diese Aktion nun plötzlich das Pflegebett bei uns zu Hause nicht mehr einsatzfähig ist? Es muss repariert werden. Doch was machen wir, wenn wir eine neue Ablehnung kassieren, gegen die wir Widerspruch einlegen müssen?
Ein Pflegebett ist tagtäglich im Einsatz und muss sofort repariert werden, auch weil Fachkräfte daran arbeiten, die aber defekte Hilfsmittel nicht weiter bedienen dürfen, weil sie ihren Haftpflichtschutz verlieren können.

Und ein Widerspruch kann nur sauber geführt werden, wenn wir genau wissen, was wann, wie und von wem kommuniziert wurde. Nur dann können wir oder unsere rechtliche Vertretung zielgerichtet argumentieren.
Kein Versorger – weder für Beatmung, Pflegebett noch Apotheke – hat den vollen Überblick über alle Hilfsmittel, die die Intensivlady benötigt. Diesen Überblick haben wir. Wir wissen, warum welches Hilfsmittel wann und wo gebraucht wird und wer für welchen Bereich zuständig ist.
Und dann kam im heutigen Gespräch noch der Satz:
„Wenn das Bett nicht gewartet wird, müssen wir es abholen“
Das muss man sich mal vorstellen: Ein Sanitätshaus entscheidet plötzlich, ob ein Pflegebett, das ihnen nicht gehört und sie nichts zu schaffen haben daran, weiterhin bei einem intensivpflegebedürftigen Kind stehen darf – und droht mit Abholung.
Das ist für mich Manipulation durch Angst.
Und das ist für mich das Verstörendste an dieser Situation.
Man stelle sich wieder das Auto-Beispiel vor: Ich bezahle die unrechtmäßig durchgeführte HU nicht – und die Werkstatt droht deshalb, mein Auto stillzulegen.
Genau dieses Gefühl bleibt zurück: Machtlosigkeit, Wut, Angst.
Und die Frage: Was passiert als Nächstes?