Wenn zum Kinderarzt am Brückentag

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Brü­cken­tag, der Arbeits­tag zwi­schen einem Fei­er­tag und dem Wochen­en­de hat so sei­ne Spiel­re­geln. Da sind es zum einen die sozia­len Ein­rich­tun­gen wie Kin­der­gar­ten oder Schu­le, die­se schlie­ßen ein­fach oder auch, zum ande­ren, hat sich so man­che Fir­ma in den Betriebs­ur­laub ver­ab­schie­det, wozu auch so eini­ge Arzt­pra­xen zäh­len. Doch was ist, wenn das Kind erkrankt und die Haus­mit­tel nicht mehr aus­rei­chen und man somit zum Kin­der­arzt muss. Die­ser ist aber in sei­nem ver­län­ger­ten Wochenende.

Zuerst könn­te man sei­ne Pra­xis anru­fen und den AB abhö­ren, ob dort ein Arzt für die Ver­tre­tung drauf gespro­chen ist. Gibt es kei­nen oder man “mag” die­sen nicht auf­grund schlech­ter Erfah­rung, dann wäre ein wei­te­rer Weg mit sei­nem Kind zum eige­nen Haus­arzt zu gehen, denn auch Haus­ärz­te kön­nen Kin­der behan­deln. Fällt die­ser auch aus, dann bleibt einem immer noch das Tele­fon­buch. Aber wird man damit nicht fün­dig, dann bleibt einen noch der Anruf an die ört­li­che Ret­tungs­leit­stel­le, zum Bei­spiel über die ärzt­li­che Not­ruf­num­mer. Dort lässt sich auch nach haken, zu wel­chen Arzt mein Kind gehen kann, wel­che Pra­xis geöff­net hat. Am Ende, falls dies alles nicht klappt oder weil man die Öff­nungs­zei­ten ver­passt hat, bleibt nur noch der Weg in die Ambu­lanz vom nächs­ten Kran­ken­haus mit einer Kin­der­sta­ti­on und Ambu­lanz. Dies lässt sich auch über die Leit­stel­le erfragen.

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by dirkstr

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