Ja, denn einen Widerspruch kann man formlos schreiben, obwohl man einige Regeln beachten sollte, meine Empfehlung:
- Ordentliche Adressdaten im Briefkopf
- Betreff mit “Widerspruch zu .…; Ihr Schreiben von …; KVNr. (also die Krankenversicherungsnummer und vielleicht auch Krankenkasse, wenn es direkt an den MDK geht); Aktenzeichen
- Text, dass man Widerspruch einlegt mit wogegen
So und jetzt kommt die Frage: Muss ich den Widerspruch auch begründen? Ja, wenn man möchte, dass dem auch “abgeholfen” wird, wäre ein Begründung sicherlich sinnvoll. Doch muss man nichts überstürzen. Wichtig ist erstmal in den üblichen vier Wochen Widerspruch einzulegen, auch ohne Begründung, mit dem Hinweis, dass diese nachgereicht wird. Kommt man mit einer Begründung nicht klar, also wie es formuliert wird etc., dann kann man sich auch Hilfe holen z.B. vom Sozialverband oder einem Anwalt, der sich in der Materie Sozialrecht auskennt.